Ruhen des Unterrichts ab Montag, dem 16.03.2020 bis zum Beginn der Osterferien
Alle Schulen im Land Nordrhein-Westfalen werden zum 16.03.2020 bis zum Beginn der Osterferien durch die Landesregierung geschlossen. Dies bedeutet, dass bereits am Montag der Unterricht in unserer Schule ruht.
Übergangsregelung (16.03./17.03.):
Damit Sie Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzustellen und Regelungen mit Ihrem Arbeitgeber zu finden, können Sie bis einschließlich Dienstag (17.03.) aus eigener Entscheidung Ihr Kind zur Schule schicken. Wir stellen an diesen beiden Tagen während der üblichen Unterrichtszeit eine Betreuung sicher. Wir bitten im Sinne des Infektionsschutzes darum, dieses Angebot wirklich nur im Notfall zu nutzen. Eine „Not-Betreuung“ in der OGS ist für diese beiden Tage ebenfalls vorgesehen.
Regelung für die Zeit bis zu den Osterferien
Die Einstellung des Schulbetriebes darf nicht dazu führen, dass Eltern, die in unverzichtbaren Funktionsbereichen – insbesondere im Gesundheitswesen – arbeiten, wegen der Betreuung ihrer Kinder im Dienst ausfallen. Deshalb soll für die Zeit des Unterrichtsausfalls ein entsprechendes Betreuungsangebot vorbereitet werden. In welcher Form und mit welchem Nachweis Sie dieses Angebot nutzen können, wird uns noch mitgeteilt werden.
Sollten Sie zu dieser Personengruppe gehören, bitten wir Sie, sich am Montag, dem 16.03.2020, mit uns in Verbindung zu setzen (gerne per Mail grundschule.lueckerath@t-online.de).
Über mögliche Arbeitsaufträge und Lernaufgaben für die Kinder tauschen sich die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer mit den Klassenpflegschaftsvorsitzenden aus. Diese werden die Informationen dann weitergeben.
Sollten am Montag oder Dienstag neue, konkretere Informationen vorliegen, werde ich diese Ihnen unverzüglich weiterleiten.
Wir hoffen, dass Sie gut vernetzt und vor allem gesund durch diese Zeit kommen!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Daniels