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Notbremse im Kreis Euskirchen?

Liebe Eltern,

heute tritt das „Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ (Notbremse) in Kraft.

Die für uns entscheidende Änderung betrifft folgende Regelung (Auszug Schulmail vom 22.04.2021, 21.14 Uhr):

„Bei einer regionalen Inzidenz von mehr als 165 ist Präsenzunterricht untersagt. (…) Die Umstellung vom Wechselunterricht auf den Distanzunterricht findet statt, wenn an drei aufeinander folgenden Tagen die durch das Robert Koch-Institut veröffentlichte sogenannte 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165 überschreitet. Die konkrete Feststellung trifft für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt sodann das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS). Die „Notbremse“ tritt dann am übernächsten Tag in Kraft.“

Für den Kreis Euskirchen haben wir bislang (Stand 23.04.21, 10 Uhr) noch keine Mitteilung über die Aussetzung des Präsenzunterrichtes erhalten. Mit Blick auf die hohe Inzidenz der letzten beiden Tage ist aber zu befürchten, dass diese Notbremse ggf. in der nächsten Woche zum Tragen kommt und wir dann keinen Unterricht in der Schule anbieten dürfen. Ob und ab wann genau, steht noch nicht fest.

Daher bitten wir Sie, sich am Wochenende auf unserer Homepage über die aktuelle Situation zu informieren. Dort werden Sie auch über neue Vorgaben der Notbetreuung informiert, die im Falle des Distanzunterrichtes gelten werden.

Wir wissen, dass diese kurzfristige Regelung uns alle wieder vor enorme und nur schwer umsetzbare Herausforderungen stellt. Für uns als Schule, Sie als Familie und besonders für die Kinder ist dieses Hin und Her zwischen Distanz- und Wechselunterricht nicht leicht. Hoffentlich entspannt sich die Lage in den nächsten Wochen wieder.

Mit freundlichen Grüßen

Sonja Daniels