Das Angebot der Notbetreuung an unserer Schule gilt für Schülerinnen und Schüler, deren Eltern (Erziehungsberechtigte) beide im Bereich von krititschen Infrastrukturen tätig sind. Im Fall von Alleinerziehenden muss ebenfalls eine berufliche Tätigkeit in einem solchen Bereich vorliegen.
Als kritische Infrastuktur gelten die in einer Leitlinie des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) genannten Bereiche (siehe www.mags.nrw oder unter www.land.nrw).
Um eine Schülerin oder einen Schüler in der Notbetreuung aufnehmen zu können, benötigen wir zwingend eine schriftliche Zusicherung der jeweiligen Arbeitgeber beider Elternteile, dass deren Präsenz am Arbeitsplatz für das Funtkionieren der jeweiligen kritischen Infrastruktur notwendig ist (Alleinerziehende entsprechend ein Nachweis).
Bitte melden Sie sich diesbezüglich am Montag, dem 16.03.2020 bis 12 Uhr telefonisch oder per Mail in unserer Schule.
Die Notbetreuung erstreckt sich auf den Zeitraum des Schulbetriebes und schließt die Übermittagsbetreuung und die Offene Ganztagsschule mit ein.
Mit freundlichen Grüßen, Sonja Daniels