Selbsttests in der Notbetreuung
Lückerath, den 12.04.2021 Liebe Eltern, heute haben wir erfahren, dass die angekündigte Testpflicht in dieser Woche auch schon für die Kinder der Notbetreuung gilt. Daher informieren wir Sie hiermit über das Vorgehen in dieser Woche. Auszug Schulministerium:Die Testpflicht wird in der CoronaBetreuungsverordnung geregelt: Künftig ist der Besuch der Schule an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich… weiterlesen